Ambulant Begleitetes Wohnen (ABW) unterstützt Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben in der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft zu führen.
Ambulant Begleitetes Wohnen richtet sich an Menschen mit verschiedenen Behinderungen, für die stationäre Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist.
Die Kosten für das Ambulant Begleitete Wohnen werden in der Regel vom Sozialhilfeträger übernommen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.
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Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer
und in unserem Flyer für Menschen mit Hörbehinderung.