Pflegebedürftigkeit ist dann gegeben, wenn eine Person bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und Versorgung des Haushaltes für mindestens sechs Monate auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Dies kann unabhängig vom Alter durch körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen geschehen.
Wenn Sie eine Pflege im vertrauten Umfeld bevorzugen, ist die ambulante Pflege sicher die richtige Lösung, die wir Ihnen und Ihren Angehörigen anbieten können.
Die Pflegekasse ist der Träger der Pflegeversicherung.
Sie koordiniert und bearbeitet alle Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Je nach Art der Pflege können verschiedene Zuschüsse beantragt werden.
Für die häusliche Pflege durch Angehörige gibt es Pflegegeld.
Die ambulante Pflege kann im Rahmen unserer Ambulante Dienste durch Pflegesachleistungen bezahlt werden.
Außerdem können Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Umbauarbeiten oder für Pflegeersatzkräfte beantragt werden.
Weitere Informationen zur Pflegeversicherung finden Sie in unserem Flyer.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!