Aufnahme und Kosten

Bei der Aufnahme müssen gesetzliche Bedingungen erfüllt sein:

  • die Schulpflicht muss beendet sein
  • die Person kann nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden
  • ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Arbeit muss verrichtet werden können
  • eine Pflegebedürftigkeit darf nicht vorliegen
  • soziale Eingliederungsfähigkeit muss vorhanden sein

Wenn Sie sich entschieden haben und mit den zuständigen Stellen alle Formalitäten abgeklärt wurden, beginnt das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich.
Die Arbeit im Berufsbildungsbereich dauert ungefähr zwei Jahre.
Diese Zeit ist in etwa mit einer Lehre in einem Betrieb vergleichbar.
In dieser Zeit wird geprüft, ob eine WfbM die richtige Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist.
Außerdem wird beobachtet, welche Eignungen und Neigungen bestehen und überlegt, welche Arbeitsgruppe die richtige sein könnte und was die nächsten Schritte im Arbeitsleben sein könnten.

Wer übernimmt die Kosten?

Für den Berufsbildungsbereich übernimmt die Kosten in der Regel die Agentur für Arbeit, für den Arbeitsbereich meist der Bezirk Schwaben, als überörtlicher Sozialhilfeträger. In einzelnen Fällen werden die Kosten auch durch die Unfall- oder Rentenversicherung übernommen.

Für alle, die den Weg in die Werkstatt nicht selbständig schaffen, bieten wir einen Fahrdienst an.

Ein Anruf ist der erste Schritt!

Rufen Sie uns einfach! Wir führen Sie gerne durch die Werkstätten, zeigen Ihnen die Arbeitsgruppen und unsere Arbeitsbegleitenden Angebote. Sie können auch gern ein Praktikum bei uns machen. So können Sie selbst die Arbeit in unseren Werkstätten ausprobieren. Das hilft Ihnen bei einer Entscheidung. 

wfbm-dillingen@regens-wagner.de

Telefon: 502-700

 

 

 

Ansprechpartner

 

Marion Statezny
WfbM
Telefon: 0162 29 58 84 5
marion.statezny@regens-wagner.de

 

Claudia Reß
Förderstätte
Telefon: 0162 29 58 84 4
claudia.ress@regens-wagner.de