Mehr als ein Jahr: Leben mit Corona
01.03.2021 Impfangebot an alle in den Werkstätten
Soeben haben wir die Information bekommen, dass die Werkstätten eine höhere Priorisierung bei der Impfstrategie erhalten hat. Das bedeutet, dass wir für die kommenden Woche zwei Impftermine bekommen haben, an denen ein Mobiles Impfteam des Gesundheitsamtes Dillingen alle impfwilligen Beschäftigten und Mitarbeitenden in einer ersten Impfung der Immunisierung näher bringen. In den kommenden Tagen werden die benötigten Unterlagen an Beschäftigten, deren gesetzlichen Betreuungen und die Mitarbeitenden mit einem ganzen Paket an Informationsmaterialien verteilt. Die Unterlagen der Betreuten müssen auch schon wieder bis Donnerstag eingesammelt sein, da bis Donnerstagabend eine verbindliche Teilnehmerliste weitergegeben werden muss. Anhand dieser Liste werden die individuellen Impftermine festgelegt.
Zur Erleichterung der nun folgenden Datenerfassung durch das Impfteam sollten sich alle zu Impfenden bis zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite Impfzentren.Bayern registriert haben.
Je nach Termin werden am 8. und 12. März insgesamt 280 Impfungen aus allen teilstationären Bereichen von Regens Wagner Dillingen vorgenommen. Der Ort der Impfung befindet sich im Bereich der TENE (Tagesstätte für Erwachsene nach dem Erwerbsleben) bei Regens Wagner in der Prälat-Hummel-Straße 1, der Eingang ist über die Pforte des Haupthauses geregelt. Wir freuen uns sehr, wenn immer mehr Personen vor der Gefahr von ungünstigen Verläufen des Coronavirus geschützt werden können.
22.02.2021 Impfstrategien
Häufig wird zum Thema Impfen bei uns nachgefragt. Stationäre Einrichtungen wurden aufgrund einer besonderen Pflegebedürftigkeit in die höchste Priorisierungsstufe eingeordnet und in die Impfkampagne des Landkreises eingebunden. Die Werkstätten als teilstationäre Einrichtung der Eingliederungspflege werden insgesamt aber eher als weniger impfbedürftig eingeschätzt, da kein überwiegender Pflegebedarf vorhanden ist. Wir raten unabhängig von einer zukünftigen Verbesserungen in der Priorisierung - allen externen Beschäftigten und Werkstattmitarbeitern, sich im jeweiligen Impfzentrum bzw. auf der Internetseite (https://impfzentren.bayern/) registrieren zu lassen.
08.02.2021 - Wir sind dabei!
Unser Werkstattladen Potpourri beteiligt sich an der Dillinger Aktion Dillingen liefert´s am selben Tag
Einfach telefonisch Ihr handgefertigtes Präsent bei Frau Joas erfragen und noch am selben Tag nach 14:00 in den Händen halten. Diese kostenlose Aktion ist vorerst bis einschließlich 05.03.2021 begrenzt.
Anschrift:
Werkstattladen Potpourri - Frau Julia Joas - Tel. 09071 502-711 - Georg-Schmid-Ring 15 - 89407 Dillingen an der Donau
25.01.2021 Alltagsmaske ade
Ab heute haben sich die Regens-Wagner-Werkstätten den aktuellen Arbeitsschutzbestimmungen, die auch in den gesellschaftlichen angewandten Maßnahmen ersichtlich sind, angepasst und das Tragen der Alltagsmaske durch medizinischen Schutzmasken ersetzt. Jede und jeder trägt also in den Werkstätten mindestens eine OP-Maske, bei manchen Gelegenheiten wie Besprechungen und beim Busfahren auch eine FFP2-Maske. Beide Varianten werden von den Werkstätten für die Arbeit zur Verfügung gestellt. Wir denken so dem gestiegenen Sicherheitsbewusstsein trotz sinkender Zahlen eine adäquate Antwort gegeben zu haben.
15.01.2021 Freude und Verantwortung
In einer Zeit, in der die Politik über die Verschärfung des aktuellen Lockdowns nachdenkt, leben die Werkstätten den Vertrauensvorschuss mit Freude an der Arbeit. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass die jetzige Situation ein Balanceakt zwischen Gesundheitsschutz und Teilhabe am Arbeitsleben darstellt. Die Freude, mit der unsere Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zurück gekehrt sind zeigt die Wichtigkeit für die Stabilität durch eine normale Arbeitsstruktur auch wenn es einige Besonderheiten zu beachten gibt. Um einen kleinen Einblick in die aktuellen Maßnahmen in unsere Werkstätten zu gewähren, haben wir auf dieser Seite das aktuelle Schutz- und Hygienekonzept zur Ansicht eingestellt. Hier werden die technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen zum Schutz der in den Werkstätten arbeitenden Menschen dargestellt. So wird hoffentlich deutlich, dass sich alle der Verantwortung in dieser besonderen Situation bewusst sind.
Dies gilt übrigens auch für die Beschäftigten. Egal ob sie ihrer regulären Tätigkeit oder in einer der 8 besonders schützenden Notgruppen aktiv sind es ist immer wieder beeindruckend wie informiert und aufmerksam sich alle den nicht wenigen Regelungen im Corona-Werkstattalltag stellen. So verzichten die Beschäftigten schon seit längerer Zeit darauf sich gegenseitig in den Werkstatträumen zu besuchen, mal eben einen Botengang zwischen den Häusern zu machen oder in der Pause die Köpfe zusammen zu stecken, um das Allerneueste auszutauschen. Der Abstand ist nicht schön, aber für alle nachvollziehbar und wird auch sehr ernst genommen. Auch dass mit der Wiederöffnung nach Weihnachten alle sogar am Arbeitsplatz einen Mund-Nasen-Schutz tragen wurde schnell verstanden und umgesetzt.
11.01.2021 Weiter mit Stand von Anfang Dezember
Wir freuen uns, Ihnen hiermit die besten Wünschen für das neue Jahr zukommen zu lassen und einer wie wir meinen - guten Meldung, die wir soeben vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales (StMAS) erhalten (07.01.2021, 14:00 Uhr) haben, informieren zu können:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die aktuelle Allgemeinverfügung Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung vom 15.12.2020 wie geplant über den 08.01.2021 hinaus nicht weiter verlängert wird.
Ab diesem Zeitpunkt gelten damit für Werk- und Förderstätten, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke wieder die Regelungen, wie sie in der Allgemeinverfügung von 30.11.2020 enthalten waren. Wir bitten Sie um entsprechende Information der betroffenen Einrichtungen.
Über die Veröffentlichung des wieder geltenden Textes der Allgemeinverfügung werden wir sie umgehend informieren.
Mit diesem Vorgehen wollen wir ermöglichen, dass die betroffenen Menschen in Bayern wieder in die Arbeit gehen und gefördert werden können. Wir bitten, die Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte konsequent anzuwenden.
Dies bedeutet, dass wir allen Beschäftigten in den Werkstätten nach der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 ein Arbeitsangebot ab 11.01.2021 anbieten können und gleichzeitig ein besonderes Augenmerk auf Personen mit Vorerkrankungen soweit es uns bekannt ist werfen, indem wir ihnen ein besonders schützendes Arbeitsgruppenumfeld anbieten.
18.12.2020 - Betriebsurlaub und Plan B
Nachdem die bayerische Staatsregierung am 16. Dezember die 11. Bayer. Infektionsschutzverordnung und die Allgemeinverfügung Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung erlassen wurde erfolgte eine Betriebsschließung der Werkstätten. In Notgruppen wurden diejenigen Beschäftigten aufgenommen, deren Betreuung nur so sichergestellt werden konnte. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 8. Januar 2021.
Nach monatelanger Pandemie-Erfahrung lässt sich erahnen, dass die Pressemeldungen leider keine baldige Öffnung bedeuten dürften. Daher haben wir neben der Variante A wir öffnen die Werkstätten wieder ganz regulär für alle Beschäftigten mit dem 11. Januar - bereits angefangen einen Plan B zu stricken. Ganz grob sieht es so aus, dass wir in den beiden Tagen 7. und 8. Januar sehen, ob die nächste Allgemeinverfügung eine Verlängerung der bisherigen Vorgaben ist oder sich etwas ändert. Dann stellen wir Arbeitsangebote zusammen für Beschäftigungen in den Wohnbereichen oder im Rahmen der Werkstätten. Dies ist dann wahrscheinlich (abhängig von der AV) über ein sog. Notgruppenangebot möglich, das sehr wahrscheinlich nicht die übliche Zusammensetzung sein kann. Aber wenn Bedarf besteht, bitte in den Werkstätten melden wir werden Sie unterstützen und einen Weg finden.
Wie schon das ganze Jahr 2020 ist auch der Beginn des Betriebsurlaubs ab 23.12. mit gemischten Gefühlen begleitet. Wir wünschen allen trotz der Einschränkungen ein wunderschönes Weihnachtsfest, erholsame Tage und vor allem Gesundheit! Ab 7. Januar stehen wir wieder zu Ihrer vollen Verfügung.
14.12.2020 Lockdown betrifft auch die Werkstätten
Die Meldungen der Presse in den letzten Tagen ließen es schon erahnen: Deutschland versucht die hohen Infektionszahlen durch einen erneuten Lockdown in den Griff zu bekommen. Wie uns soeben das Staatsministerium über die Caritas auf Nachfrage mündlich mitgeteilt hat, sollen auch die Werk- und Förderstätten ab 16.12.2020 bis mindestens 10.01.2021 geschlossen werden. Ein Notgruppenbetrieb soll für diejenigen Personen sichergestellt werden, die nicht anderweitig betreut werden können. Dies gilt natürlich nicht für den Betriebs- und genehmigten individuellen Urlaub. Die Gruppenleitungen versuchen mit den gesetzlichen Betreuern der Zuhause wohnenden Beschäftigten Kontakt aufzunehmen, ob ein Bedarf besteht. Gerne können Sie uns diese Information auch zumailen (anna.jakel@regens-wagner.de) oder in der Verwaltung anrufen (09071/502700).
Für Bewohner im stationären Wohnen klärt die jeweilige Einrichtung die Bedarfe ab.
01.12.2020 - Neue Allgemeinverfügung wirkt sich aus
Mittlerweile wirken viele Faktoren meist sehr kurzfristig angesagt - auf unseren Alltag ein (Inzidenzwerte des Landkreises, Bundes-, Landes-, Bezirks-Verordnungen und -Auslegungen usw.). Die neue Allgemeinverfügung vom 1.12.2020 gilt diesmal bis 28.02.2021 und damit wesentlich länger als die bisherigen.
Aus Konsequenz aus den aktuellen Vorgaben tragen unsere Beschäftigten, die in Fahrdiensten des Roten Kreuzes transportiert werden und nicht ausschließlich einer Wohngruppe (=Haushalt) angehören, während der Fahrt eine FFP2- Maske. Diese Maske wird fürs erste von den Werkstätten besorgt und jeden Freitag über die Gruppenleitungen ausgeteilt.
Des weiteren richten wir für alle Beschäftigten von denen wir wissen, dass sie eine Grunderkrankung haben, die einen schweren Verlauf bei einer Covid-Erkrankungen haben könnten, wieder vermehrte Schutzangebote in Form von Notgruppen ein. Personen, die sich mit den Hygienevorgaben schwer tun, bekommen ebenso ein Notgruppenangebot. Daher kommt es natürlich für einzelne Beschäftigte zu Veränderungen der Arbeitsgruppen.
Eine ganz andere Vorweihnachtszeit 2020
Trotz erneutem Lockdown (Anfang November in einer Light-Version gestartet und Ende November verschärft) können wir durch regelmäßige Abläufe etwas Ruhe in die Werkstätten bringen. Hier zahlt es sich aus, dass wir auf erfahrene Mitarbeitende und mittlerweile routinierte Hygiene- und Arbeitsabläufe zurückgreifen können. Sowohl Mitarbeitende als auch bei Beschäftigten fehlen jetzt öfter wegen angeordneter individueller Quarantänemaßnahmen. Bisher beschränken sich positive Fälle und Kontaktpersonen-Quarantänen auf das private Umfeld und beeinflussen unseren Alltag ausschließlich aufgrund des Fehlens. Die Corona-Kontakte kommen bisher ausschließlich aus dem privaten Bereich. So werden Angehörige positiv getestet und man muss die betroffenen Beschäftigten wiederum zur Sicherheit testen
Seit 1.12.2020 gibt es sowohl eine neue Allgemeinverfügung als auch einen dazugehörigen Hygienerahmenplan aus der Verwaltung der Staatsregierung. Die Inhalte des neuen Hygieneplans können wir bereits mit unseren ergriffenen Maßnahmen erfüllen. Bei der Allgemeinverfügung geht es wiederum um die Auslegungen von StMAS (Staatsministerium für Arbeit und Soziales), dem Bayer. Bezirketag, dem Bezirk Schwaben, der Agentur für Arbeit oder der zuständigen Rentenversicherung. Und diese Interpretationen werden erfahrungsgemäß in den nächsten Tagen je nach Auslegung Klarheit oder Verwirrung in die praktischen Vorgaben und unsere Umsetzung bringen. Erstmalig gilt die Allgemeinverfügung nicht für einen Monat, sondern bis Ende Februar 2021.
Leider fallen viele liebgewonnenen Rituale den erhöhten Fallzahlen im Landkreis und damit den strengeren Vorgaben bei Zusammenkünften zum Opfer. So fallen werden Nikolausandacht und vorweihnachtliche Feier der Werkstätten nicht in der gemeinsamen Form stattfinden, sondern im Rahmen der gewohnten Kleingruppen unter Einhaltung der Abstands- bzw. Hygienevorgaben. Auch die organisatorischen Besprechungen wie die Dezember-Mitarbeiterkonferenz suchen nach neuen Wegen ohne Präsenz im Plenum. Die vorweihnachtlichen Gesamtfeier bei Regens Wagner Dillingen musste genauso ersatzlos gestrichen werden wie das vorweihnachtliche Mitarbeiteressen.
Und gerade wegen der besonderen Zeiten spürt man die ausgeprägte Sehnsucht nach Weihnachten, dass alles gut ist. Die Speisesäle wurden adventlich geschmückt, Christbäume sind in Vorbereitung, die Atmosphäre entschleunigt sich etwas und gerade heute am 1.12. fällt sogar passend dazu der erste Schnee.
Unruhiger Start in den November 2020
Mit dem Start in den Monat November wurden vom Bund und von der Staatsregierung eine zunächst einmonatige Phase mit möglichst wenigen Kontakten eingeläutet, die sich vor allem im Freizeitbereich bemerkbar machte. Allein dieser sog. Lockdown light brachte wiederum die Unsicherheit mit sich wie es in den Werkstätten weitergeht. Der Plan ist auch weiterhin durch Normalität im Alltag zu den mittlerweile bekannten Rahmenbedingungen in den jeweiligen Arbeitsgruppen Sicherheiten zu finden.
Schon am ersten Arbeitstag im Monat wurde unser Schutzkonzept auf eine harte Probe gestellt. Wir bekamen ein Schreiben vom Fahrdienst des Roten Kreuzes, dass insgesamt 3 Touren von kürzlich positiv getesteten Fahrern betroffen sind. Einerseits mussten wir schnell handeln und die betroffenen Mitfahrer schnellstmöglich isolieren, indem wir sie nach Hause brachten oder abholen ließen. Zeitgleich versuchten wir die Angehörigen der Mitfahrer zu informieren. Hier erfuhren wir jetzt, dass das Gesundheitsamt das wir vorher nicht erreichen konnten - bereits angerufen hatte und Entwarnung gab. Da sich sowohl Fahrer als auch Mitfahrer an die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gehalten haben, war eine weitere Quarantäne nicht nötig und alle konnten am Folgetag wieder in die Arbeit kommen.
Kühler Kopf im heißen Corona-Herbst 2020
Ende Oktober sind fast alle Beschäftigten wieder in den Werkstätten. Gerade einmal zwei Beschäftigte nehmen vom Besuch aufgrund einer schweren Vorerkrankung und einem damit zu befürchtenden schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion, Abstand.
Alle anderen sind in ihren ursprünglichen Arbeitsgruppen und ohne zeitliche Einschränkungen eingesetzt. Es gilt immer noch das aktuelle Hygienekonzept mit den Schwerpunkten AHA-L (Abstand halten Hygiene beachten Alltagsmaske tragen regelmäßiges Lüften). Außerdem wurden die Abläufe auf dem Gelände und in den Gebäuden so reguliert, dass immer noch wenige Begegnungen stattfinden.
Was die Werkstattbeschäftigten und Mitarbeitenden aktuell sehr beschäftigt ist die Unsicherheit und die Ängste, die sie in den Medien und in Gesprächen mit in die Arbeit bringen. Bei der Frage Haben wir Morgen noch offen? geht es nur nebenbei um eine reine Information. Die Häufigkeit und Intensität mit der die Frage vorgetragen wird, zeigt uns, dass große Ängste vor einer Schließung mitschwingen. Aufgrund der sich ständig ändernden Situation um Fallzahlen und daraus resultierenden politischen Maßnahmen auf den verschiedensten Ebenen können wir leider keine wirklich beruhigenden Aussagen treffen. Unser Part ist wohl jetzt Zuversicht auszustrahlen ohne dass wir wirklich wissen, ob die nächste Regulierung wohl auch die Werkstätten betreffen könnten. Das mittlerweile immer häufiger eingesetzte Mittel der Quarantäne dezimiert die Mitarbeiterschaft immer wieder. Bis zum heutigen Tag hatten wir keinen einzigen Corona-Fall in den Regens-Wagner-Werkstätten in Dillingen und Gundelfingen.
Ein Corona-September 2020
Nach einem dringend herbei gesehnten Betriebsurlaub sind alle Mitarbeitenden und Beschäftigten der Werkstätten wieder gesund angekommen. Dies war nicht so selbstverständlich wie es sich anhört, da allerorten die Infektionszahlen nach oben schossen. Der Gesundheitszustand wurde durch Corona-Tests bei einzelnen Personen aus den verschiedensten Gründen durchgeführt was zu vermehrten Abwesenheiten durch Quarantäne führte und die eh schon schwierige personelle Situation zusätzlich belastete. Während die neue Allgemeinverfügung keine neuen Auflagen mit sich brachte, wurde eine Strategie zum geregelten Ausstieg aus der Sondersituation hin zu einer kontrollierten Normalität geplant. Hierfür waren einige Gespräche mit den Wohneinrichtungen, Angehörigen und Hygienebeauftragten notwendig. Letztendlich wurde jedoch deutlich, dass das aktuelle Infektionsgeschehen die mittlerweile hohe Belastung der Beschäftigten nicht mehr gerechtfertigt erschien. Durch das bisherige Konzept Wohngruppe = Arbeitsgruppe waren die Betreuten zum Teil seit Monaten nur noch miteinander beschäftigt und trafen auch keine Personen außerhalb dieses Systems. Es war also Zeit eine angemessene Auf-Lösung des bisherigen Zustandes anzustreben.
Nach ersten Zusammenlegungen von Beschäftigten unterschiedlicher Wohngruppen in Arbeitsgruppen, wurden andere Kohorten mit sehr viel Fingerspitzengefühl ihren Bedürfnissen entsprechend in schon bestehende Arbeitsgruppen verteilt. Mit diesem Schritt war eine erneute Überarbeitung unseres Schutzkonzeptes notwendig geworden. Auch laufen die Planungen für die Rückführung in die ursprünglichen Arbeitsgruppen auf Hochtouren. Neben der Vorgabe Zurück in den ursprünglichen Zustand haben sich mittlerweile neue Erkenntnisse ergeben, die sowohl die Erfahrungen der Beschäftigten als auch der Mitarbeiter betrifft. Wir versuchen also die Situation für eine Weiterentwicklung zu nutzen und die positiven Erkenntnisse aus der bisherigen Corona-Zeit in unsere Planungen mit einfließen zu lassen.
Die Situation Mitte Juli 2020:
Mittlerweile ist das Betretungsverbot aufgehoben und wir können bis auf ca. 10 % der Beschäftigten eine regelmäßige Beschäftigung anbieten. Aufgrund der hohen Schutzstandards kann dies derzeit nur in festen Arbeitsgruppen stattfinden. Dies bedeutet bei uns, dass wir auf der einen Seite die Zuhause wohnenden Beschäftigten möglichst in der gleichen Zusammensetzung innerhalb der Gruppen belassen. Auf der anderen Seite wird das Prinzip Wohngruppe = Arbeitsgruppe durch technische und organisatorische Mittel erweitert, sodass Personen, die sich in der Freizeit regelmäßig besuchen unter den Vorgaben des WfbM-Hygiene-Konzeptes auch in weitläufigen Arbeitsbereichen zusammen arbeiten. Entsprechend der monatlich neu vorgegebenen Allgemeinverfügungen und einsetzenden Lockerungen und innerhalb des jeweils aktuellen Hygiene- und Schutzkonzeptes müssen sich immer wieder Lösungen für die anstehenden Aufträge und für die sich häufiger und intensiver verändernden psychischen Bedürfnisse unserer Beschäftigten finden lassen.
Der Bereich der Produktion
Auch wenn die wenigen Hände von Mitarbeitenden und Beschäftigten erstaunliches geleistet haben, konnte ein Rückgang der produktiven Umsatzzahlen um 25 % im Vergleich zum Vorjahr nicht verhindert werden. Dies war natürlich auch der veränderten wirtschaftlichen Gesamtlage geschuldet, in der zum Beispiel geschlossene Gaststätten keine Tischdecken mehr waschen ließen oder wir aus Gründen der Sicherheit keine Aktenbehälter mit abgeholt haben oder die Kunst- und Kulturkneipe gänzlich geschlossen bleiben musste Zudem kamen keine für die Produktion benötigten Rohstoffe mehr an diese konnten dann trotz vorhandener Aufträge nicht von den Werkstätten weiterverarbeitet werden.
Die Situation Mitte Mai 2020:
In unseren Werkstätten gilt zwar weiterhin ein allgemeines Betretungsverbot, aber seit 06.05. werden über die Notbetreuung" immer mehr Beschäftigte betreut, die Zuhause (extern) wohnen und bestimmte Kriterien erfüllen. Dies gilt ebenfalls für die Außenarbeitsplätze, sofern die Beschäftigte extern wohnen. Da sich immer mehr andere Bereiche öffnen, übernehmen noch mehr Mitarbeitende aus den Werkstätten Aufgaben in den Wohnbereichen von Regens Wagner Dillingen. Es werden Konzepte für die Hygiene und die Wiederbeginn erstellt, mit den Fachkräften der Einrichtung abgesprochen und nach Genehmigung umgesetzt.
Mit der aktualisierten Allgemeinverfügung öffnen sich die Werkstätten ab 18.05. für Beschäftigte, die Zuhause oder im Ambulant betreuten Wohnen leben. Das Betretungsverbot wurde für diese Personengruppe aufgehoben. Nun müssen regelmäßig Krankheitssymptome überprüft und mögliche Grunderkrankungen ärztlich attestiert werden.
Aufgrund der sehr vagen Aussagen in den gesetzlichen Vorgaben, können für die Bewohner in den stationären Einrichtungen in Glött, Dillingen und Lauingen nur sehr unkonkrete Planungen in die Wege geleitet werden. Aufgrund der Anrufe von Bewohnern und Betreuern wissen wir, dass es eine sehr starken Wunsch nach Arbeitsmöglichkeiten gibt. Neben den seit Beginn des Betretungsverbotes zur Beschäftigung in die Wohngruppen gelieferten Arbeitsaufträge, bemüht man sich irgendwie einen Wiedereinstieg für kleine Einheiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu realisieren.
Währenddessen laufen die Aufträge der wichtigen Stammkunden permanent weiter, damit wir unsere Verpflichtungen einhalten, den Auftraggeber in der Lieferkette sichern und uns als zuverlässig für die Zukunft darstellen. Die große Herausforderung in dieser Phase ist die Qualität und die Liefertermine zu halten, obwohl Mehrarbeitszeiten abgebaut, Urlaube genommen, mehr und mehr Mitarbeitende die Wohnbereiche unterstützen, Arbeitseinheiten zur Minimierung der Ansteckungsmöglichkeiten stabil gehalten werden, Beschäftigte mit unbekannten Arbeiten in unbekannter Umgebung und fremden" Bezugsbetreuern integriert und Abläufe ständig neu erfunden werden müssen.
Die Auswirkungen der Schließung unserer Werkstätten - die Situation Mitte März 2020:
Die augenscheinlichsten Auswirkungen hat diese Sondersituation" natürlich für unsere Beschäftigten Menschen mit Behinderung. Viele können noch weniger verstehen, dass die sinn- und strukturgebende Arbeitswelt wegbricht und sie Zuhause sitzen sollen, obwohl sie doch arbeiten könnten. Die drohende Erkrankung schwebt wie ein Damoklesschwert über allen und erzeugt weitere Unsicherheit und Ungewissheit. Mitarbeiter, Beschäftigte, Kunden, Angehörige usw. wollen wissen wie es weitergeht das Telefon steht nicht mehr still und wir können keine klaren Aussagen machen, um Sicherheit zu vermitteln. Wir wissen nur, dass wir bis auf weiteres" geschlossen haben. So eine vage Aussage sind die Menschen von einem zuverlässigen Dienstleister wie es die Regens-Wagner-Werkstätten sind, nicht gewohnt und reagieren merklich irritiert.
Beschäftigte, die selbständig wohnen brauchen gerade in diesen ungewissen Zeiten eine Anlaufstelle mit bekannten Personen zur Beruhigung und als Abfangen von Isolationsauswirkungen. Diese Aufgabe können die Werkstätten telefonisch oder per Mail übernehmen. Mitarbeitende aus den Werkstätten können ab diesem Zeitpunkt zur Unterstützung in anderen Bereichen von RW Dillingen eingesetzt werden. Bestehende Aufträge und Verträge sollen und müssen erfüllt werden, obwohl die Menschen mit Behinderung nicht mehr da sind. Dies wird durch die verbleibenden Mitarbeitenden geleistet. Dies kann natürlich nicht überall funktionieren; so kann z. B. eine 15-köpfige Landschaftspflege unmöglich von zwei Personen ersetzt werden. Und gerade jetzt haben viele Kunden mehr Zeit in ihrem Garten aktiv zu sein, die Gärtner aber keine Kapazitäten z. B. zum Vertikutieren.
Die meisten Kunden haben Verständnis für die besondere Situation oder haben selber Schwierigkeiten uns das zugesagte Material für die Fertigstellung von z. B. Verpackungs- und Montageaufträgen bereit zu stellen. Aber es gibt auch schon verzweifelte Auftragskunden, die eine Auslieferung ihres Produktes nur gewährleisten können, wenn wir auch diesen Arbeitsschritt noch zusätzlich übernehmen. Da eine intensive und positive Kundenbindung Voraussetzung auch für zukünftiges gemeinsames Produzieren ist, versuchen wir natürlich unseren Beitrag dazu leisten zu können. Häufig kommt auch die Unsicherheit von Unternehmen bei uns an, die nicht wissen, ob und wie sie diese wirtschaftliche Situation überstehen können, dass sie niemals an Kurzarbeit in ihren Bereichen gedacht haben. Der Wegfall bisher zuverlässiger Auftraggeber könnte noch ungeahnte Auswirkungen auf das Überleben der Werkstätten haben. In den Werkstätten gibt es ebenfalls systemrelevante" Bereiche, wie z. B. die Wäscherei, die jetzt ohne die erfahrenen Wäschereibeschäftigten mit Behinderung ein größeres Wäscheaufkommen bewältigen muss, weil die Wohngruppen von Regens Wagner die nächsten Wochen ganztags belegt und betreut werden.
Viele rechtliche Fragen zur Finanzierung der Werkstätten in dieser ungewöhnlichen Zeit sind noch ungeklärt. So ist die Finanzierung für den laufenden Aufwand und den Mehraufwand durch die besondere Situation noch vollkommen offen. Insgesamt ist eine enorme Solidarität und den Mitarbeitenden von Regens Wagner Dillingen wahrnehmbar die aktuelle Herausforderung gemeinsam und für die Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Bereichen, Abteilungen, Gruppen usw. zu schaffen und trotz allem allen eine bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.