Anwendung bewährter Methoden

Im Fahrdienst werden weiter die FFP2-Maske getragen. Die FFP2-Maske wird ebenso wieder als Standard in den Werkstätten insgesamt getragen. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, wenn wir den Abstand von mindestens 1,50 m mal nicht einhalten können, wenn jemand anderes die Gruppe besucht oder wenn man sich selber mit diesem MNS sicherer fühlt.

Für den Gast oder Besucher und die Beschäftigten oder Mitarbeitenden gilt (mit den schnell wechselnden Vorgaben muss man vorsichtig mit zu endgültigen Aussagen sein) die 3-G-Regel: also Zutritt nur als Geimpfter, Genesener oder Getesteter und erst nach Registrierung in unserer Verwaltung. Wie schon bekannt kann diese Registrierung über die Luca-App abgewickelt werden. Neben dem weiterhin laufenden Testangebot für alle an zwei Terminen in der Woche. Überdies müssen jetzt alle Beschäftigten und Mitarbeitenden, die noch nicht geimpft sind – das betrifft aktuell ungefähr 10 % - zwei Mal in der Woche einen Test machen bzw. einen Testnachweis vorlegen.

Leider fallen auch immer mehr geplante Fortbildungen und Veranstaltungen den aktuell hohen Zahlen im Landkreis zum Opfer bzw. werden in alternativer Form angeboten. So wird unsere „Hofweihnacht“ derzeit immer noch organisiert, aber nicht für alle zur gleichen Zeit, sondern für die jeweiligen Arbeitsgruppen.