3G und Testungen

Nachdem sich in den letzten Tagen die Umsetzungs-Informationen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes täglich geändert, hier jetzt eine Darstellung wie wir derzeit die aktuellen Vorgaben in den Regens-Wagner-Werkstätten Dillingen anwenden. Neben den schon bekannten AHA-L-Regeln und der konsequenten Kontaktreduzierung geht es derzeit vor allem um die Fragen des Testens und Impfens.

Immer mehr Beschäftigte und Mitarbeitende lassen sich gegen den Corona-Virus und einen etwaigen schwierigen Verlauf impfen. Aktuell haben 84 % der Mitarbeitenden zwei Impfungen und auch schon 14 % eine dritte Impfung; hinzu kommen 4 %, die als Genesen gezählt werden. Von den Beschäftigten ist bekannt, dass 94 % zwei Impfungen haben und 2 % als Genesen gelten. Die (dritten) Boosterimpfungen wurden bereits einigen Beschäftigten angeboten und auch schon verabreicht. Aktuell bemüht sich der Pandemiebeauftragte Herr Leser beim Impfzentrum Wertingen um einen weiteren Impftermin in den Räumen von Regens Wagner. Sobald das gelingt, werden wir Sie natürlich informieren.

Seit letzter Woche müssen alle nachweisen welchen Impfstatus sie derzeit haben. Für die Beschäftigten/Menschen mit Behinderung in den Werkstätten gilt die 3G-Vorgaben, also alle Nicht-Genesenen und alle Ungeimpften müssen täglich einen negativen Impfnachweis erbringen. Die meisten nutzen die Möglichkeit diesen Nachweis vor Arbeitsbeginn im Testzentrum der Werkstätten mittels eines PoC-Antigen-Test zu bekommen. Für das Personal/die Mitarbeitenden gilt zusätzlich die Vorgabe, sich mindestens zwei Mal in der Woche selbst zu testen oder testen zu lassen. Überdies kommen die Regens-Wagner-Werkstätten Dillingen auch weiterhin der Angebotspflicht für freiwillige Testungen nach.

Besucher, Gäste, Handwerker, Therapeuten usw. dürfen die Werkstätten nur noch mit einem negativen Testnachweis betreten.