Bei Bedarf
Die Corona–Maßnahmen entlassen uns in ein achtsames „b.B.“, also „bei Bedarf“. Das heißt, dass wir sowohl die bis zuletzt gemachten Testungen der Mitarbeitenden als auch die Maskenpflicht in bestimmten Gruppen der Werk- und Förderstätte bis auf Weiteres aufhören und nur noch bei Bedarf anwenden. Somit ist auch die Fortschreibung der Hygiene- und Schutzverordnung Corona (die zuletzt in der Version 47 veröffentlicht hatten!) nicht mehr nötig. Übrigens bei Bedarf könnte sein, dass jemand getestet wird, wenn Symptome auftreten und entschieden werden muss, wie die anderen geschützt werden.