Informationen während der Corona-Krise

aus den Regens-Wagner-Werkstätten Dillingen

 

 
Bei Bedarf

Bei Bedarf

Die Corona–Maßnahmen entlassen uns in ein achtsames „b.B.“, also „bei Bedarf“. Das heißt, dass wir sowohl die bis zuletzt gemachten Testungen der Mitarbeitenden als auch die Maskenpflicht in bestimmten Gruppen der Werk- und Förderstätte bis auf Weiteres aufhören und nur noch bei Bedarf anwenden. Somit ist auch die Fortschreibung der Hygiene- und Schutzverordnung Corona (die zuletzt in der Version 47 veröffentlicht hatten!) nicht mehr nötig. Übrigens bei Bedarf könnte sein, dass jemand getestet wird, wenn Symptome auftreten und entschieden werden muss, wie die anderen geschützt werden. 

Maskenpflicht für Fahrdienste

Maskenpflicht für Fahrdienste

Zum Valentinstag erhielten wir die Nachricht, dass es weiterhin dabei bleibt, dass die Werkstätten sich der gesellschaftlichen Normalität – unter besonderer Berücksichtigung von einzelnen vulnerablen Personen – anpassen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass ein ständiger Begleiter der letzten drei Jahre – die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – außer Kraft getreten ist. Die Förderstätten-Beschäftigten fallen jedoch weiterhin unter den § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), was bedeutet, dass hier während des Tages und auch im Fahrdienst besondere Schutzmaßnahmen beachtet werden müssen. So bleibt die Maskenpflicht für Fahrdienste mit Förderstätten-Beteiligung weiter bestehen.

Weitere Entspannung

Weitere Entspannung

Entsprechend der Entwicklung in der gesamten Gesellschaft, werden auch die Vorgaben in den Werkstätten nach und nach zurückgefahren. So besteht ab dem 6. Februar keine Maskenpflicht mehr bei den Fahrdiensten für Werkstätten-Beschäftigte. Gleichzeitig entfällt das Testen für die Beschäftigten der Werk- und Werk-Förderstätte ab diesem Zeitpunkt.

Ruhige Adventszeit

Ruhige Adventszeit

Nach einem heißen Corona-Herbst haben sich die hohen Inzidenzen in Dillingen und Umgebung, aber auch in den Werkstätten wieder beruhigt. So konnten die aktuell sehr gelockerten Hygiene-Maßnahmen ohne Probleme von unserem geschulten Personal und Beschäftigten entspannt, aber kontrolliert umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass wir derzeit in Gebäude grundsätzlich nur noch FFP2-Maske empfehlen und ansonsten auf die Einhaltung der AHA-L-Regeln achten. Zusätzlich wird in den Werkstätten ein Mal in der Woche getestet. Im Fahrdienst gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Die geplanten Veranstaltungen werden immer noch vorwiegend in kleineren Einheiten und – wenn möglich – im Außenbereich organisiert. Insgesamt kann man sagen, dass bezogen auf die Corona-Situation, die Werkstätten eine „stade Zeit“ vor Weihnachten erleben und diese auch allen anderen wünschen.

Entscheidung des Gesundheitsministeriums

Entscheidung des Gesundheitsministeriums

Am Mittwochabend wurde eine Meldung zum Thema Maskenpflicht in Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlicht. Am Donnerstagnachmittag kam die Bestätigung durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Bayern, die dann am Freitag offiziell durch das Bayerische Gesundheitsministerium begründet wurde. Diese besagt, dass in Bayern „vorerst bis zum 28. Oktober“ die Masken fallen: „Dort (also in Werk- und Förderstätten) betreute und beschäftigte Personen sind dann gemäß § 28b Abs. 1 Satz 6 IfSG von der Maskenpflicht ausgenommen.“ 
Ziel aller bisherigen Maßnahmen war und ist, dass so wenig Menschen wie möglich an Corona erkranken. Erkrankungen sind häufig schlecht für die Gesundheit – auch danach. Und natürlich, dass es Leute gibt, für die eine Erkrankung sehr schwere Folgen haben könnten. Aber es ist auch so, dass erkrankte Menschen in Werkstätten nicht mit für die Aufträge und die Unterstützung bei der Arbeit fehlen. Was das bedeutet, haben wir in der letzten Woche gesehen als so viele positiv Getestete nicht mehr hier sein konnten.  Diese Regel gilt in unseren Werkstätten ab Freitag, den 06.10.2022 und bis erstmal bis zum 28.10.2022.

Herbstliche Aussichten

Herbstliche Aussichten

In den letzten Tagen sind einige Informationen mit „neuen“ Regeln für den Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen für die Werkstätten ab dem 1. Oktober eingegangen. Was noch fehlt, sind weitere Konkretisierungen der Bayerischen Staatsregierung. Der aktuelle Stand ist also derzeit ab dem 01.10.2022:

  • FFP2-Maskenpflicht in Werkstatt und Fahrdienst
  • Personal testet sich 3 Mal in der Woche

Ansonsten bleibt eigentlich erstmal alles wie gehabt: Also bitte die Abstände einhalten! Die Beschäftigten werden weiter 1 Mal die Woche getestet. FFP2 bedeutet, dass die blauen OP-Masken jetzt nicht mehr getragen werden können. Bitte achten Sie auf nicht zu lange Tragezeiten, also auf ausreichend FFP2-Pausen. Dies sollte natürlich mit ausreichend Abstand gemacht werden. Das aktuelle Schutzkonzept der Werkstätten wurde angepasst und auf unserer Webseite veröffentlicht. Die derzeitigen Maßnahmen gelten übrigens bis 7. April 2023.

Erst mal Urlaub

Erst mal Urlaub

Der wohlverdiente Betriebsurlaub der Regens-Wagner-Werkstätten Dillingen bedeutet den größtmöglichen Schutz gegen Übertragung am Arbeitsplatz. In der Zeit nach dem Urlaub geht es erstmal so weiter wie davor: Mund-Nasen-Schutz innerhalb des Gebäudes auf allen Begegnungsflächen. Außerdem werden alle nach den Ausflügen in die übrige Welt getestet werden. Ansonsten warten wir auf das, was nach dem Auslaufen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 20. August 2022 für Regelungen für Werk- und Förderstätten empfohlen oder angesagt wird. Mit den oben beschriebenen Maßnahmen sind wir sicher erstmal auf der „sicheren Seite“.

Erhöhte Vorsicht

Erhöhte Vorsicht

Wie überall gibt es auch bei uns einen erhöhten Anstieg an positiven Fällen. Nun sind besondere Maßnahmen und einer große Umsicht im Kontakt miteinander angesagt!

 

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Neue Quarantäne-Regeln für enge Kontaktpersonen

Neue Quarantäne-Regeln für enge Kontaktpersonen

Ab Inkrafttreten sind „enge Kontaktpersonen“ in folgenden Fällen von der Quarantäne ausgenommen: dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung, vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung, Genesene mit zusätzlicher Impfung(en), mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind

Große Herausforderungen

Große Herausforderungen

Wieder hat uns eine Änderung der Vorgaben erreicht. Dies bedeutet nicht nur einen enormen personellen und zeitlichen Aufwand, sondern auch eine große organisatorische und logistische Herausforderung.

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