Informationen aus unseren Bereichen während der Corona-Krise

Wohnbereiche

Hier können Sie die aktuellen Informationen zu unseren Besuchsregelungen während der Corona-Pandemie einsehen.

Hier können Sie unser Hygienekonzept einsehen, das bei Neuaufnahmen, Kurzzeitpflegen und für Urlaubsrückkehrer gilt.

Therapiezentrum

Aktuelles Hygienekonzept unseres Therapiezentrums

Die Praxis für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie ist für unsere Patienten wieder in allen Bereichen zu den üblichen Zeiten geöffnet. Die Hygienevorschriften werden eingehalten. Das Tragen einer FFP2-Maske ist sowohl für unsere Therapeutinnen wie auch für alle Patienten Pflicht!

Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle

Aktuelles Infektionsschutz-Hygienekonzept unserer Frühförderung

Unsere Frühförder- und Beratungsstelle ist weiterhin für Sie da. Unter Einhaltung umfangreicher Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen dürfen wir weiterhin Therapien auch im direkten Kontakt anbieten. Beratungsgespräche finden nach Möglichkeit per Telefon oder Video statt. In der Frühförderung herrscht Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren. 

Gottesdienste

Liebe Gottesdienstbesucher, ab sofort sind wir verpflichtet im Gottesdienst eine FFP2 Maske zu tragen.

Bitte beachten Sie hierzu das Infektionsschutzkonzept für katholische Gottersdienste der Diözese Augsburg.

Regens-Wagner-Werkstätten Dillingen

Aktuelles Hygienekonzept unserer Werkstätten 

Bei Bedarf

Bei Bedarf

Die Corona–Maßnahmen entlassen uns in ein achtsames „b.B.“, also „bei Bedarf“. Das heißt, dass wir sowohl die bis zuletzt gemachten Testungen der Mitarbeitenden als auch die Maskenpflicht in bestimmten Gruppen der Werk- und Förderstätte bis auf Weiteres aufhören und nur noch bei Bedarf anwenden. Somit ist auch die Fortschreibung der Hygiene- und Schutzverordnung Corona (die zuletzt in der Version 47 veröffentlicht hatten!) nicht mehr nötig. Übrigens bei Bedarf könnte sein, dass jemand getestet wird, wenn Symptome auftreten und entschieden werden muss, wie die anderen geschützt werden. 

Maskenpflicht für Fahrdienste

Maskenpflicht für Fahrdienste

Zum Valentinstag erhielten wir die Nachricht, dass es weiterhin dabei bleibt, dass die Werkstätten sich der gesellschaftlichen Normalität – unter besonderer Berücksichtigung von einzelnen vulnerablen Personen – anpassen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass ein ständiger Begleiter der letzten drei Jahre – die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – außer Kraft getreten ist. Die Förderstätten-Beschäftigten fallen jedoch weiterhin unter den § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), was bedeutet, dass hier während des Tages und auch im Fahrdienst besondere Schutzmaßnahmen beachtet werden müssen. So bleibt die Maskenpflicht für Fahrdienste mit Förderstätten-Beteiligung weiter bestehen.

Weitere Entspannung

Weitere Entspannung

Entsprechend der Entwicklung in der gesamten Gesellschaft, werden auch die Vorgaben in den Werkstätten nach und nach zurückgefahren. So besteht ab dem 6. Februar keine Maskenpflicht mehr bei den Fahrdiensten für Werkstätten-Beschäftigte. Gleichzeitig entfällt das Testen für die Beschäftigten der Werk- und Werk-Förderstätte ab diesem Zeitpunkt.

Ruhige Adventszeit

Ruhige Adventszeit

Nach einem heißen Corona-Herbst haben sich die hohen Inzidenzen in Dillingen und Umgebung, aber auch in den Werkstätten wieder beruhigt. So konnten die aktuell sehr gelockerten Hygiene-Maßnahmen ohne Probleme von unserem geschulten Personal und Beschäftigten entspannt, aber kontrolliert umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass wir derzeit in Gebäude grundsätzlich nur noch FFP2-Maske empfehlen und ansonsten auf die Einhaltung der AHA-L-Regeln achten. Zusätzlich wird in den Werkstätten ein Mal in der Woche getestet. Im Fahrdienst gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Die geplanten Veranstaltungen werden immer noch vorwiegend in kleineren Einheiten und – wenn möglich – im Außenbereich organisiert. Insgesamt kann man sagen, dass bezogen auf die Corona-Situation, die Werkstätten eine „stade Zeit“ vor Weihnachten erleben und diese auch allen anderen wünschen.

Entscheidung des Gesundheitsministeriums

Entscheidung des Gesundheitsministeriums

Am Mittwochabend wurde eine Meldung zum Thema Maskenpflicht in Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlicht. Am Donnerstagnachmittag kam die Bestätigung durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Bayern, die dann am Freitag offiziell durch das Bayerische Gesundheitsministerium begründet wurde. Diese besagt, dass in Bayern „vorerst bis zum 28. Oktober“ die Masken fallen: „Dort (also in Werk- und Förderstätten) betreute und beschäftigte Personen sind dann gemäß § 28b Abs. 1 Satz 6 IfSG von der Maskenpflicht ausgenommen.“ 
Ziel aller bisherigen Maßnahmen war und ist, dass so wenig Menschen wie möglich an Corona erkranken. Erkrankungen sind häufig schlecht für die Gesundheit – auch danach. Und natürlich, dass es Leute gibt, für die eine Erkrankung sehr schwere Folgen haben könnten. Aber es ist auch so, dass erkrankte Menschen in Werkstätten nicht mit für die Aufträge und die Unterstützung bei der Arbeit fehlen. Was das bedeutet, haben wir in der letzten Woche gesehen als so viele positiv Getestete nicht mehr hier sein konnten.  Diese Regel gilt in unseren Werkstätten ab Freitag, den 06.10.2022 und bis erstmal bis zum 28.10.2022.

Herbstliche Aussichten

Herbstliche Aussichten

In den letzten Tagen sind einige Informationen mit „neuen“ Regeln für den Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen für die Werkstätten ab dem 1. Oktober eingegangen. Was noch fehlt, sind weitere Konkretisierungen der Bayerischen Staatsregierung. Der aktuelle Stand ist also derzeit ab dem 01.10.2022:

  • FFP2-Maskenpflicht in Werkstatt und Fahrdienst
  • Personal testet sich 3 Mal in der Woche

Ansonsten bleibt eigentlich erstmal alles wie gehabt: Also bitte die Abstände einhalten! Die Beschäftigten werden weiter 1 Mal die Woche getestet. FFP2 bedeutet, dass die blauen OP-Masken jetzt nicht mehr getragen werden können. Bitte achten Sie auf nicht zu lange Tragezeiten, also auf ausreichend FFP2-Pausen. Dies sollte natürlich mit ausreichend Abstand gemacht werden. Das aktuelle Schutzkonzept der Werkstätten wurde angepasst und auf unserer Webseite veröffentlicht. Die derzeitigen Maßnahmen gelten übrigens bis 7. April 2023.

Erst mal Urlaub

Erst mal Urlaub

Der wohlverdiente Betriebsurlaub der Regens-Wagner-Werkstätten Dillingen bedeutet den größtmöglichen Schutz gegen Übertragung am Arbeitsplatz. In der Zeit nach dem Urlaub geht es erstmal so weiter wie davor: Mund-Nasen-Schutz innerhalb des Gebäudes auf allen Begegnungsflächen. Außerdem werden alle nach den Ausflügen in die übrige Welt getestet werden. Ansonsten warten wir auf das, was nach dem Auslaufen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 20. August 2022 für Regelungen für Werk- und Förderstätten empfohlen oder angesagt wird. Mit den oben beschriebenen Maßnahmen sind wir sicher erstmal auf der „sicheren Seite“.

Erhöhte Vorsicht

Erhöhte Vorsicht

Wie überall gibt es auch bei uns einen erhöhten Anstieg an positiven Fällen. Nun sind besondere Maßnahmen und einer große Umsicht im Kontakt miteinander angesagt!

 

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Neue Quarantäne-Regeln für enge Kontaktpersonen

Neue Quarantäne-Regeln für enge Kontaktpersonen

Ab Inkrafttreten sind „enge Kontaktpersonen“ in folgenden Fällen von der Quarantäne ausgenommen: dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung), Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung, vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung, Genesene mit zusätzlicher Impfung(en), mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind

Große Herausforderungen

Große Herausforderungen

Wieder hat uns eine Änderung der Vorgaben erreicht. Dies bedeutet nicht nur einen enormen personellen und zeitlichen Aufwand, sondern auch eine große organisatorische und logistische Herausforderung.

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Die Situation in anderen Bereichen während des ersten Lockdown seit März 2020

Offene Hilfen

Während des Corona-Lockdowns waren nicht alle Angebote unserer Offenen Hilfen im vollen Umfang möglich. Viele Mitarbeiter der Schulbegleitung waren in Kurzarbeit, da die Schulen und Kindertagesstätten nur eingeschränkt geöffnet waren. Zum 20.05. wurde die Kurzarbeit für alle beendet. Schulbegleiter arbeiten jetzt entweder wieder in der Schule oder bei den Kindern zu Hause . Ergänzend werden sie in Wohngruppen eingesetzt, wenn die Stunden nicht reichen. In vielen Klassen findet nur 14-tägig Unterricht statt.

Der familienunterstützende Dienst wird nur eingeschränkt nachgefragt, weil viele Familien derzeit niemanden von außerhalb in ihrem Haushalt haben möchten. Die aktuellen Anfragen können alle bedient werden.

Die autismusspezifische Förderung findet im Rahmen der Einzelförderung für ältere Kinder oder Jugendliche statt.

Die Pfingstfreizeit fand vom 2. bis 5. Mai statt. Die Gruppe fuhr nach Dachau. Die Jugendherberge öffnete extra für uns.

Der ambulante Pflegedienst arbeitet eingeschränkt, weil viele Patienten zur Risikogruppe gehören und aus dem Grund nach Möglichkeit von der Familie versorgt werden.

Die Beratung läuft überwiegend telefonisch. Allerdings sind in besonderen Fällen auch Beratungen im Büro und Hausbesuche unter Einsatz von Schutzmasken und Einhalten der Abstandsregeln notwendig.

Die Angebote des ambulant betreuten Wohnens laufen weiter. Hier wurde das Angebot intensiviert, da den begleiteten Personen die Tagesstruktur weggebrochen ist. Wir bieten für diese Zielgruppe zwei Kochgruppen in den Räumen der Offenen Hilfen an. Diese finden an fünf Tagen in der Woche statt. In jeder Gruppe sind maximal drei Teilnehmer. Gekocht wird natürlich unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, unter Einsatz von Mund-Nasenschutz-Masken für alle und mit den nötigen Sicherheitsabständen.

Bilder: Kochen im Gruppenraum der Offenen Hilfen.  

 

Regens-Wagner-Schule und Tagesstätte an der Regens-Wagner-Schule

Seit dem 16. März waren in Bayern alle Schulen geschlossen. Aufgrund der Corona-Krise fand kein Schulbetrieb statt.

Angeboten wird eine Notfallbetreuung in Schule und teilweise auch in der Tagesstätte für Kinder, deren Eltern in sytemrelevanten Berufen arbeiten. Zur Zeit der kompletten Schulschließung waren es ca. 10 Kinder, die betreut wurden.

Die Pflegekräfte und Schulbegleitungen waren in dieser Zeit auf den Wohngruppen unserer Einrichtung verteilt, weil dort der Bedarf an Mitarbeitern verständlicherweise gestiegen ist. Die Kinder und Jugendlichen waren nicht in der Schule und die erwerbstätigen Erwachsenen können zur Zeit nicht die Werkstätten besuchen. Also sind diese Wohngruppen rund um die Ihr besetzt. 

Die Lehrkräfte haben auf Homeschooling umgestellt. Sie begleiten die Familien in dieser Zeit und versorgen die Schüler mit Unterrichtsmaterialien. Das bedeutet sowohl für die Schüler mit ihren Eltern und auch die Lehrer viel Arbeit und Mehraufwand. Zum Einsatz kommen auch digitale Medien und erste Versuche mit Videokonferenzen sind erfolgreich gestartet. Natürlich müssen dazu auch in den Familien die technischen Voraussetzungen zur Verfügung stehen.  

Bild: Noch sind viele Klassenzimmer leer.

Bild: An der Tafel sind die wichtigsten Hygieneregeln.

Seit dem 11. Mai startete wieder der Unterricht für die Berufsschulstufe. Infektionsschutz wird dabei ganz groß geschrieben. Abstand halten im Klassenzimmer und auf den Gängen und wo nötig den Mund-Nase-Schutz tragen sind in der Schule wie im öffentlichen Leben gerade wichtige Gebote für alle. Schüler und Mitarbeiter nehmen das extra erstellte Hygienekonzept für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs sehr ernst, um sich und andere zu schützen. Das Konzept kann auf der Homepage der Schule eingesehen werden. Natürlich sind auch weniger Schüler in einem Raum: Aus 4 Klassen wurden zum Beispiel 6 Gruppen gebildet. 

Schrittweise wird der Unterricht für die anderen Klassen wieder aufgenommen. Bei weiteren Ausweitungen des Schulbetriebs wird allerdings in kleineren Schülergruppen und im 14-tägigen Wechsel unterrichtet. Das wird dann bis zum Schuljahresende so durchgeführt.

Wann der Unterricht wieder wie vor der Corona-Pandemie statt finden wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand vorhersagen. Diese Frage und hängt entscheidend von der Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und Bayern ab.

Bild: Hier hat der Unterricht wieder begonnen.