Für Menschen mit Behinderung spielen Elternhaus, Familie, und andere Bezugspersonen bei der Entwicklung und Förderung eine wichtige Rolle.
Der Beirat bei Regens Wagner soll als Bindeglied zu gesetzlichen Vertretern und Eltern einerseits und dem regionalen Regens-Wagner-Zentrum andererseits vertrauensvolle Beziehungen schaffen und stärken.
Ziel ist es, aus dem gemeinsamen Interesse heraus den Anliegen der Menschen mit Behinderung in guter Zusammenarbeit gerecht zu werden.
Die Mitglieder des Beirats sollen als gewählte Vertreter der Angehörigen und Betreuer ihre Anliegen für die Menschen mit Behinderung einbringen, Anregungen, Wünsche und Beschwerden entgegennehmen und auf deren Erledigung hinwirken sowie die Weiterentwicklung des regionalen Zentrums mit begleiten.
Wenn es nötig ist, bringen sie ihre Sichtweisen durch Anträge und Positionsschreiben an Politiker und Kostenträger ein oder informieren die Angehörigen durch Infoveranstaltungen zu Rechtsfragen oder künftige Finanzierungsmodelle, wie z.B. das persönliche Budget.
Das Einreichen einer Petition ist eine direkte Möglichkeit, um Anliegen, Bitten und Beschwerden an das Parlament zu übermitteln. Es werden immer wieder Petitionen zum Themenbereich „Hilfe für Menschen mit Behinderung“ eingereicht (z.B. Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung bei Krankenhausaufenthalten).
Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk in einer aktuellen Pressemitteilung vom 29.6.2012:
„Mit der heutigen Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes hat die Regierungskoalition auch klare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht. Ab Januar erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, anteilig auch für die Tage das volle Pflegegeld ausgezahlt, an denen sie zu Hause gepflegt werden. Dadurch wird häusliche Pflege sowie der familiäre Kontakt gestärkt."
Personen mit 100 % Grad der Behinderung und Merkzeichen aG, G, H, oder Bl können für Fahrten zu Veranstaltungen, Freizeit und zum Einkaufen monatlich 100,- € erhalten. Rollstuhlfahrer erhalten 200,- €, sofern Sie in einer stationären Einrichtung wohnen, erhalten Sie davon die Hälfte der jeweiligen Beträge.
Es gilt nicht für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel und Fahrten mit Personen aus der Familie. Aber: Sie können sich auch von einem Bekannten fahren lassen. Dann können Sie dem Bekannten Geld für das Benzin bezahlen.
Weitere Details und die sonstigen Bedingungen können Sie erfragen beim Bezirk Schwaben.
Ansprechpartnerin: Frau Gabriele Kraus
Telefon: 0821 3101-344
E-Mail: gabriele.kraus@bezirk-schwaben.de