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Die Arbeitsleistung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung kann nach § 223 SGB IX zu 50% auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Vorteile für Unternehmen
Sie sparen Kosten, da Sie vom Rechnungsbetrag 50% unserer Arbeitsleistung (Gesamtrechnung abzüglich Materialkosten) auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen können (gemäß § 223 SGB IX).
Vorteile für Privatkunden
Auf unsere Leistungen und Produkte zahlen Sie den reduzierten Steuersatz von 7 Prozent.
Ziel und Weg bilden in unserem Unternehmen eine Einheit. Diese Einheit wird ermöglicht durch die Zusammenarbeit mit Ihnen - unserem Kunden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind für uns selbstverständlich. Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Auftrag in hoher Qualität, termingerecht und zuverlässig bearbeitet wird.
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zu diesem Thema.