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Die allgemeinen Schulen können Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten, wenn zu erwarten ist, dass die Schüler die Lernziele dieser Schulen erreichen und wenn der sonderpädagogische Förderbedarf in Zusammenarbeit mit den mobilen sonderpädagogischen Diensten erfüllt werden kann.